
FAQ
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.
Dokumentieren Sie den Unfallhergang mit Fotos und notieren Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie möglicher Zeugen.
Informieren Sie die Polizei und kontaktieren Sie anschließend Ihren KFZ-Sachverständigen, um ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen möglicherweise einen eigenen Gutachter vorschlagen – dieser handelt jedoch oft im Interesse der Versicherung, um Kosten zu minimieren.
Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Ihr Schaden korrekt und fair bewertet wird.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten vollständig.
- Kein finanzielles Risiko: Sie müssen keine Vorkasse leisten. - Direkte Abrechnung: Wir rechnen das Gutachten direkt mit der Versicherung ab.
Falls Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder eine private Fahrzeugbewertung benötigen, müssen die Kosten für das Gutachten selbst getragen werden. Die Preise sind in diesem Fall abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Umfang des Schadens.
Ja, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, müssen Sie die Kosten für das Gutachten selbst übernehmen.
Ausnahmen:
Falls Sie eine Kaskoversicherung haben, können die Kosten ggf. von Ihrer eigenen Versicherung übernommen werden.
Wenn es sich um eine strittige Schuldfrage handelt, kann ein Gutachten helfen, Ihre Position zu stärken.
Die 130%-Regelung besagt, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparieren lassen können, auch wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.
- Voraussetzung: Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen.
- Beispiel: Ihr Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 €. Eine Reparatur kostet 12.500 €. Die Versicherung übernimmt dennoch die Reparaturkosten, da sie unter 130% des Wiederbeschaffungswerts liegen.
Ja, wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrbereit oder in der Werkstatt ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen.
- Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen in der gleichen Fahrzeugklasse.
- Alternativ können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
Falls Sie nach dem Unfall keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen eine Geldentschädigung für den Zeitraum erhalten, in dem Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist.
Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse und liegt meist zwischen 25€ und 100€ pro Tag.
Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben.
Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall, falls es z. B. an einen Händler verkauft wird.
Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, falls Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen.
Die Erstellung des Gutachtens dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden, je nach Schadenumfang. Bei dringenden Fällen können wir eine Express-Begutachtung anbieten.
Mit einer Abtretungserklärung überträgt der Geschädigte seine Ansprüche an den KFZ-Sachverständigen oder die Werkstatt, sodass diese direkt mit der Versicherung abrechnen können. Dadurch müssen Sie nicht in Vorkasse treten.
Ja, das Gutachten kann als Beweismittel für die Versicherung, Werkstatt oder einen Anwalt dienen. Besonders bei strittigen Unfällen ist ein unabhängiges Gutachten eine wichtige Grundlage.
Sollte die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht anerkennen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den Schadenersatz auf Basis des Gutachtens ausgezahlt, ohne dass Sie das Fahrzeug reparieren lassen müssen.
Vorteil: Sie entscheiden, ob und wann Sie den Schaden beheben möchten.
Ein Beweissicherungsgutachten ist notwendig, wenn:
Die Schuldfrage ungeklärt ist.
Sie sich rechtlich absichern möchten.
Die Versicherung die Schadenshöhe anzweifelt.
Viele Versicherungen schicken eigene Gutachter, die oft im Interesse der Versicherung arbeiten und den Schaden möglichst niedrig einschätzen.
Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug fair bewertet wird und Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

B. Pro. Ömer Aktürk
KFZ-Sachverständiger
Geschäftsführer
Montag bis Sonntag 24/7
+49 172 7572508
Vor- Ort- Service in ganz
Bayern
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